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Protokoll vom 13.02.2019

Top 1: Vortrag aus der Sicht eines Windprojektierers

Herr Mark von der KEVER hat am Beispiel der Gemeinde aufgezeigt, wie ein Projektierer vorgeht. Im ersten Schritt werden die Abstände in die Karte eingezeichnet (1.000 m um Ortschaften und 800 um Aussiedlerhöfe u.ä.). Nachdem die Abstände eingezeichnet sind, ergeben sich zwei mögliche Flächen. Die kleinere der beiden möglichen Flächen liegt bei Winzen.

Beim Betrachten der Höhenlinien auf der Karte kann schon festgestellt werden, dass dieses Gelände zu stark abfällt, um dort eine Windkraftanlage zu errichten. Die andere größere Fläche liegt am Wackerberg. Auch bei dieser Fläche kann beim näheren Betrachten der Karte eine ungünstige topografische Lage festgestellt werden. Einerseits fällt dieses Gelände auch stark ab und ein Fluss läuft durch diese mögliche Fläche. Neben dem Fluss ist auch ein Biotop innerhalb der Fläche vorhanden. Somit ist die Fläche am Wackerberg stark verkleinert worden. Alleine durch den jetzigen Stand ist maximal eine Windkraftanlage möglich.

Würde diese Fläche für nur eine Windkraftanlage verfolgt, müssten spezielle Gutachten (Avifaunistisches Gutachten, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Turbulenzgutachten und Boden-/Baugrundgutachten) beauftragt werden. Diese Gutachten würden ungefähr 250.000 € kosten. Aufgrund des naheliegenden Biotops ist ein negativ ausfallendes Avifaunistisches Gutachten recht wahrscheinlich. Zusätzlich ist der Bau für die Kabeltrasse und Umspannstation mit Frequenzumrichter für eine Windkraftanlage verhältnismäßig sehr teuer.

Fazit: Alleine nach der ersten Betrachtung ist der Bau einer Windkraftanlage aus der Sicht eines Windprojektierers mit unverhältnismäßiger Arbeit und Kosten verbunden. Daher ist nach aktuellem Gesetz der Bau einer Windkraftanlage nicht möglich.