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Unsere Wälder sind besonders von der Klimakrise betroffen – und gleichzeitig unsere besten Verbündeten beim Kampf gegen sie. Cem Özdemir, Landwirtschaftsminister 2021-25, die Grünen
• Windrad, bereits in Betrieb
Vorranggebiete Windenergie für zusätzliche Anlagen
Aufstellungsbeschluss des Regionalrats beim Regierungsbezirk Köln vom 20.12.2024
• Was bedeuten die Begriffe –
Der Regionalplan legt fest, welche Flächen in einer bestimmten Region für Wohnen, Gewerbe, Naturschutz oder erneuerbare Energien genutzt werden können.
Der Teilplan Erneuerbare Energie ist ein Abschnitt des Regionalplans, der Vorrangflächen für Windkraft und andere erneuerbare Energien ausweist.
Die offizielle Entscheidung der Bezirksregierung, einen Teil des Regionalplans zu ändern oder zu ergänzen – in diesem Fall zur Ausweisung von Windkraftflächen - heißt Aufstellungsbeschluss.
Er wird vom Regionalrat getroffen; nach seiner Veröffentlichung wird der Planentwurf für vier Wochen öffentlich ausgelegt, die Offenlegung.
In dieser Zeit (13.01.-13.02.2025) konnten schriftliche Einwendungen vorgebracht werden.
• Wo sind die Details des Auflassungsbeschlusses dokumentiert?
Im Web unter der Adresse:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918
Alle Dokumente können frei heruntergeladen werden, aber die Datenmenge ist erdrückend...
• Werden nur Einwendungen aus dem Regierungsbezirk Köln akzeptiert?
Nein, jede natürliche oder juristische Person - egal wo auf dieser Welt - kann das tun.
• Welche Funktion haben Bezirksregierung und Regionalrat?
Die Bezirksregierung Köln ist eine Mittelbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, die zwischen Landesregierung und Kommunen vermittelt, also den Landkreisen, Städten oder Gemeinden.
Sie ist für die Umsetzung von Landesgesetzen in ihrem Regierungsbezirk verantwortlich und koordiniert unter anderem die Regionalplanung, einschließlich der Windenergienutzung.
Der Regionalrat ist ein politisches Gremium der Bezirksregierung, das die Pläne berät und verabschiedet.
Er setzt sich aus Vertretern der kommunalen Parlamente (Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat) zusammen, die dorthin entsandt werden. Die Regionalräre werden also nicht direkt vom Volk gewählt.
• Wie werden die Windvorrangflächen bestimmt?
Die Flächen werden auf Basis von zwei Hauptkriterien ausgewählt:
Die Interessen der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Lebensqualität, einer unversehrten Naturlandschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region werden weitgehend ausgeblendet.
• Was sind Beschleunigungsgebiete?
In diesen Gebieten gelten reduzierte Prüfanforderungen für Windkraftanlagen. Das bedeutet, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzprüfungen entfallen können, um den Ausbau zu beschleunigen.
• Welche Rolle spielen die Kommunen in der Planung?
Durch die Gesetzesänderungen der Landesregierung wurde die kommunale Planungshoheit stark eingeschränkt. Die Festlegung der Windvorrangflächen erfolgt zentral durch das Wirtschaftsministerium und die Bezirksregierung Köln. Kommunen können zwar Stellungnahmen abgeben, ihre Einflussmöglichkeiten sind jedoch begrenzt.
• Welche Argumente haben die Chance, den Aufstellungsbeschluss zu stoppen, und welche nicht?
Persönliche Meinungen und Empfindungen werden zur Kenntnis genommen und abgelegt, dasselbe gilt für allgemeine Kommentare zur Windkraft im Wald.
Bessere Chancen eröffnen sich, wenn Widersprüche oder Fehler aufgedeckt werden können. Zeitgenossen mit juristischer Vorbildung sind mal wieder klar im Vorteil.
• Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es gegen den Regionalplan?
Die erfolgversprechendsten Anfechtungen beruhen auf formellen Fehlern, wie:
Die geplante Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Wackerberg führt zu erheblichen Eingriffen in das bestehende Ökosystem. Die Flächen KAL_SCH_02 und KAL_SCH_03, die für den Bau vorgesehen sind, befinden sich in einem ökologisch wertvollen Waldgebiet, das Teil des Naturparks Hohes Venn-Eifel ist. Nur wenige hundert Meter entfernt, über die Täler von Urft und Olef, beginnt der Nationalpark Eifel, einer der bedeutendsten Großschutzgebiete Nordrhein-Westfalens.
Die geplanten Maßnahmen am Wackerberg betreffen mehrere geschützte Biotope und Naturschutzgebiete:
Der Wackerberg ist Lebensraum für verschiedene geschützte Arten, darunter:
Diese Arten sind durch Kollisionen mit den Rotorblättern der Windkraftanlagen, den Verlust von Lebensräumen sowie die Zerschneidung ihrer Flugrouten gefährdet.
Nach § 44 BNatSchG ist das Töten geschützter Arten verboten, was die Genehmigung der Windkraftanlagen rechtlich angreifbar macht. Mehrere Gerichtsentscheidungen, wie das OVG Münster (Az. 8 D 58/19.AK, 2020), haben bereits gezeigt, dass artenschutzrechtliche Bedenken zur Ablehnung von Windkraftprojekten führen können.
Der geplante Windpark liegt nur wenige hundert Meter vom Nationalpark Eifel entfernt. Schall-, Licht- und Schattenwurf könnten in das Schutzgebiet hineinwirken und dessen ökologische Funktion beeinträchtigen.
Der Bau der Windkraftanlagen würde eine erhebliche Bodenversiegelung mit sich bringen, wodurch der natürliche Wasserhaushalt gestört und das Risiko von Bodenerosion deutlich erhöht würde.
Eine Studie zur Bodenstabilität und Erosion bei Windkraftprojekten (Xia et al., 2024) zeigt, dass die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer bis zu 300 % höheren Bodenerosion führt. Dies könnte die Urftaue als natürliches Hochwasserrückhaltegebiet beeinträchtigen.
Die Errichtung eines Windparks auf dem Wackerberg ist aus naturschutzfachlicher Sicht hochproblematisch. Die Nähe zu Großschutzgebieten, die Bedrohung geschützter Arten sowie die dauerhafte Schädigung von Biotopen und Bodenstrukturen machen dieses Vorhaben ökologisch und rechtlich fragwürdig.
Die Genehmigung des Windparks könnte rechtlich angreifbar sein, insbesondere im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbote (§ 44 BNatSchG), das FFH-Verschlechterungsverbot und die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine detaillierte naturschutzfachliche Untersuchung wäre erforderlich, um die ökologischen Folgen dieses Projekts vollständig zu erfassen.
Der geplante Bau von Windkraftanlagen auf dem Wackerberg wirft Fragen hinsichtlich potenzieller Risiken für den lokalen Wasserhaushalt auf, insbesondere in Bezug auf das Trinkwasser und die unterirdischen Wasseradern. Auf dem Berg sind eine Reihe von Brunnen und Quellen verzeichnet, es gibt insgesamt 12 Kleingewässer.
Durch die Versiegelung von Flächen und die Bodenverdichtung während der Bauphase und danach kann die natürliche Grundwasserneubildung beeinflusst werden. Investoren weisen gerne darauf hin, dass die von Windrädern versiegelte Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche minimal ist.
Das hängt immer von den geografischen Gegebenheiten des Standorts ab und gilt nicht unbedingt für einen Bergrücken in einem Mittelgebirge wie die Eifel.
Windenergieanlagen enthalten Schmierstoffe und andere technische Betriebsmittel, die bei Leckagen das Grundwasser kontaminieren könnten.
Für den Betrieb von Windkraftanlagen werden je nach Anlage Getriebe- und Hydrauliköle, Schmiermittel, Kühlmittel und Öltransformatoren verwendet. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stuft Windkraftanlagen in einem Merkblatt deshalb als “Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen” ein.
Auf seiner Webseite konkretisiert das LfU: “Als wassergefährdende Stoffe gelten reine Stoffe oder Stoffgemische, die geeignet sind, dauerhaft oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen”.
Doch auch beim Bau der Anlagen besteht ein Risiko: Tiefe Arbeiten in der Erde, die sich auf die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken, können die Schutzwirkung des Bodens beeinflussen, schreibt die hessische Landesenergieagentur. Das kann zum Beispiel beim Bau von Zufahrtswegen, Fundamentflächen oder Kranstellflächen der Fall sein.
Die Errichtung von Windkraftanlagen erfordert tiefe Fundamente, die potenziell unterirdische Wasseradern beeinflussen könnten. In bestimmten geologischen Formationen kann es durch solche Eingriffe zu Veränderungen im Wasserfluss und sogar zu Erdfällen kommen.
Während des Betriebs von Windkraftanlagen entsteht ein Abrieb an den Rotorblättern, der Mikroplastik freisetzt. Auch diese Gefahr wird gerne relativiert - der Abriebs sei im Vergleich zu anderen Quellen von Feinstaub und Mikroplastik als gering einzustufen.
Studien belegen, dass der Abrieb von Rotorblättern signifikante Mengen an Mikropartikeln, darunter PFAS, Bisphenol-A (BPA) und Carbonfasern, in die Umwelt freisetzt.
Diese Stoffe gelten als hochproblematisch, da sie nicht abgebaut werden und sich langfristig in Böden und Gewässern anreichern (Bundestags-Drucksache WD-8-077-20).
Die geplanten Windkraftanlagen auf dem Wackerberg stellen eine erhebliche Gefahr für die Wasserqualität und die Stabilität der regionalen Wasserversorgung dar. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Veränderung von Wasserströmen, Schadstoffeinträge und Bodenverdichtung langfristige ökologische Schäden verursachen können. Um irreversible Schäden zu vermeiden, sind umfassende hydrologische Gutachten und Schutzmaßnahmen erforderlich.
Die Hochwasserproblematik in der Eifel ist kein abstraktes Modellproblem, sondern wurde zuletzt bei der Flutkatastrophe 2021 sichtbar.
Rund um den Wackerberg waren an den Tälern von Urft und Olef diverse Ortsteile der Stadt Schleiden und der Gemeinde Kall stark betroffen. Das Wasser kam gleichzeitig von zwei Seiten - durch den rapide steigenden Pegel der beiden Flüsse, aber auch von einem Dutzend kleiner Wasserläufe auf dem Berg, normalerweise harmlose Rinnsale, die zu reißenden Bächen anschwollen und das Zentrum von Kall, Anstois, Golbach, Mauel, Gemünd, Malsbenden, Nierfeld, Olef und Schleiden überfluteten.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob ein bestimmtes Volumen zusätzlich in einen Fluss gelangt, sondern ob sich die Reaktionszeit eines Flusseinzugsgebiets auf Starkregenereignisse verkürzt.
In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 erlebte die Eifel eine Jahrhundertflut. Besonders betroffen war das Ahrtal mit über 130 Todesopfern. Doch auch rund um den Wackerberg kamen Menschen ums Leben: Drei in Kall, neun in Schleiden, Olef und Gemünd.
Der Gesamtschaden belief sich auf über 12 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen und 18 Milliarden Euro in Rheinland-Pfalz. Viele Menschen verloren ihr Zuhause und ihre Existenz.
Diese Katastrophe wurde durch extreme Regenfälle ausgelöst: In der Umgebung des Wackerbergs wurden über 160 l/qm in den 48 Stunden vor der Flut gemessen.
Hätte zu dieser Zeit bereits ein Windpark auf dem Wackerberg existiert, wäre sogar mehr Regenwasser schneller und unkontrolliert in die Täler geströmt.
Dieses Szenario lässt für künftige Starkregenereignisse nichts Gutes erwarten.
Wollen wir wirklich ein solches Risiko eingehen?
Eine Greenpeace-Studie zu den Schutzwäldern im Ahrtal zeigt, dass intakte Waldböden entscheidend für den Hochwasserschutz sind. Diese Schutzwälder verhindern nicht nur Bodenerosion, sondern reduzieren auch den Wasserabfluss in Hochwasserereignissen:
Die unterschätzte Bedeutung von Schutzwäldern in Mittelgebirgen
Die geplante Abholzung auf dem Wackerberg widerspricht diesen Erkenntnissen und gefährdet den natürlichen Hochwasserschutz.
Die geplanten Eingriffe am Wackerberg würden:
Angesichts dieser Gefahren ist eine umfassende hydrologische Untersuchung unerlässlich, bevor irreversible Schäden an Umwelt und Menschen entstehen.
Bis heute gibt es kaum Fortschritte bei der Planung und Umsetzung effektiver Schutzmaßnahmen. Experten weisen darauf hin, dass die Region auch heute, mehr als drei Jahre später, kaum besser auf eine ähnliche Flutkatastrophe vorbereitet wäre:
Kölnische Rundschau 7.1.2025
Ein zentrales Problem ist, dass die Vermessungen der Bäche und Wasserläufe rund um den Wackerberg nur schleppend vorankommen. Viele Nebenläufe wurden seit Jahrzehnten nicht kartiert, ihre tatsächliche Kapazität ist unzureichend untersucht, und notwendige Anpassungen an Hochwassergefahren bleiben aus. Ohne belastbare hydrologische Daten bleibt der Hochwasserschutz weitgehend eine theoretische Maßnahme ohne konkrete Umsetzung:
Kölnische Rundschau, 27.1.2025
Zusätzlich fehlt es an verbindlichen Planungen für Rückhalteflächen, Renaturierungsprojekte und verbesserten Abflussregelungen in den betroffenen Tälern. Gerade die Orte, die 2021 schwer getroffen wurden – darunter Kall, Schleiden und Olef – haben nach wie vor keine neuen Schutzkonzepte, die einem Starkregenereignis mit vergleichbarer Intensität standhalten würden.
Zunächst einmal müssen
Erst dann darf man über eine Windpark auf dem Wackerberg nachdenken.
Alles andere wäre im höchsten Maße verantwortungslos gegenüber der Bevölkerung!
Die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Wackerberg stellt ein erhebliches Brandrisiko dar. Die Flächen KAL_SCH_02 und KAL_SCH_03 befinden sich in einem dichten Waldgebiet, das bereits in regionale Brandschutzkonzepte einbezogen ist. Der Klimawandel führt zu längeren Hitze- und Dürreperioden, wodurch das Risiko von Vegetations- und Waldbränden erheblich steigt.
Windkraftanlagen können Brände verursachen, insbesondere durch:
Studien zeigen, dass weltweit jährlich mehrere hundert Windkraftanlagen durch Brände beschädigt oder zerstört werden.
Brände in Windkraftanlagen sind schwer zu löschen, da:
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bestätigt, dass sich Windkraftbrände rasch ausbreiten können.
Das Waldbrandkonzept des Kreises Euskirchen und des Nationalparks Eifel umfasst:
Die Gemeinde Kall hat 2024 eine Feuerwehr-Aufstellfläche eingerichtet, die mitten im geplanten Windpark liegt. Durch den Bau der Windkraftanlagen müsste diese Fläche aufgegeben werden, was bedeutet:
Windkraftanlagen bestehen aus brennbaren Materialien wie Kohlenstofffasern (CFK) und Glasfasern (GFK), die giftige Rauchgase freisetzen.
Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt einen Mindestabstand von 500 Metern zu brennenden Windrädern, der am Wackerberg innerhalb des Waldes nicht eingehalten wird.
Der Wackerberg grenzt an mehrere Naturschutzgebiete und den Nationalpark Eifel. Ein Waldbrand könnte:
Die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Wackerberg führt zu zwei Problemen:
Das Projekt widerspricht allen Grundsätzen des vorbeugenden Brandschutzes und gefährdet Wälder, Schutzgebiete und die Bevölkerung in der Region.
Die Landschaft um Kall ist seit Jahrhunderten durch den Eisensteinbergbau geprägt. Mehr als 2.000 verlassene Erzgruben und Schürfstellen, die sogenannten Pingen, zeugen von der langen Bergbaugeschichte der Region. Während diese historischen Relikte als wertvolle Bodendenkmäler eingestuft sind, stellen sie gleichzeitig ein erhebliches geotechnisches Risiko für Bauprojekte dar.
Die Region Kall gehörte zu den bedeutendsten Bergbaugebieten der Eifel. Nördlich von Golbach erstreckt sich das größte Pingenfeld der Gegend, bekannt als Feld Stahlberg auf der Kindshardt. Diese Gruben entstanden bereits im Mittelalter und wurden bis in die Neuzeit genutzt.
Im NRW-Bergamt Arnsberg sind diverse Grubenkarten aus dem 19. Jahrhundert archiviert. Danach liegt das Pingenfeld Stahlberg teilweise unterhalb der Windvorrangzone.
Auf Satellitenaufnahmen sind weitere Boden-Anomalien zu erkennen. Offenbar gibt es auch an anderen Stellen auf dem Wackerberg Pingenfelder.
Immer wieder kommt es in der Region zu unerwarteten Erdfällen, die unzureichend verfüllte Stollen oder Pingen zum Einsturz bringen. Ein aktuelles Beispiel ist der Einsturz am 31. Januar 2025 in Kall, Keltenstraße, nur 2,5 km Luftlinie vom geplanten Windpark Wackerberg entfernt. Dort öffnete sich plötzlich ein 40m tiefer Schacht in einer Wohnstraße:
Bericht der Gemeinde Kall zum Einsturz
Das Pingenfeld auf dem Wackerberg ist nicht nur geologisch relevant, sondern auch ein eingetragenes Bodendenkmal beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Laut Denkmalschutzgesetz NRW (§ 2 DSchG NRW) stehen archäologische Denkmäler unter besonderem Schutz.
Laut
LVR (Landschaftsverband Rheinland)
gehört das Pingenfeld auf dem Wackerberg zu den bedeutendsten Bodendenkmälern der Region.
Eine besondere Attraktion für Einheimische und Touristen stellt der Pingenwanderpfad dar, der als Rundweg von Kall aus durch die Pingenfelder führt. Diese "Eifelspur" mit vielen Infotafeln wurde bereits vor einigen Jahren als Qualitätswanderweg "Wanderbares Deutschland" vom Deutschen Wanderverband ausgezeichnet.
Eine Genehmigung des Windparks auf dem Wackerberg wäre daher nur unter strengsten Auflagen denkbar – oder sollte aus Sicherheits- und Denkmalschutzgründen gänzlich unterbleiben.
Die geplante Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Wackerberg betrifft nicht nur ökologische Aspekte, sondern stellt auch eine erhebliche Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung und den Tourismus der Region dar. Besonders betroffen sind hierbei die Städte Schleiden und Kall, die maßgeblich vom Naturtourismus und den Erholungsfunktionen des Waldes profitieren.
Die Eifel zählt zu den beliebtesten Erholungsgebieten Deutschlands. Der Nationalpark Eifel, das Hohe Venn, die zahlreichen Wander- und Radwege sowie kulturhistorische Sehenswürdigkeiten ziehen jährlich hunderttausende Besucher an. Der Tourismus bildet damit einen der wichtigsten Wirtschaftszweige in der Region.
Ein zentrales Merkmal dieses Tourismusmodells ist die naturnahe Erholung. Die geplante Errichtung von bis zu 250 Meter hohen Windkraftanlagen auf dem Wackerberg würde dieses Naturerlebnis massiv beeinträchtigen.
Ein Hauptargument der Stadt Schleiden gegen den Windpark ist die visuelle Beeinträchtigung der Landschaft. Die geplanten Windkraftanlagen wären kilometerweit sichtbar und würden das natürliche Erscheinungsbild der Region drastisch verändern.
Ein aktuelle Studie über die Auswirkung von Windkraft-Projekten auf die touristische Attraktivität der Region Winterberg weist nach, das knapp die Hälfte der Befragten Windkraftanlagen ablehnt. Es handelt sich dabei vor allem um Stammgäste, da sie die bestehende Landschaft schätzen und Veränderungen skeptisch gegenüberstehen. (Prof. Dr. Schmude, Ludwig-Maximilians-Universität München 2024)
Immobilien in naturnahen Regionen sind besonders gefragt, insbesondere im Bereich Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze. Studien aus anderen Regionen zeigen, dass Immobilienwerte in der Nähe von Windparks um 10–30 % fallen können.
Neben dem Tourismus könnte auch die gesamte regionale Wirtschaft negativ beeinflusst werden:
Die Stadt Schleiden und die umliegenden Gemeinden haben erhebliche Mittel in die touristische Infrastruktur investiert, darunter:
Ein Windpark in einem der zentralen Erholungsräume der Region würde diese Bemühungen konterkarieren.
Die geplante Errichtung eines Windparks auf dem Wackerberg steht in direktem Konflikt mit den wirtschaftlichen Interessen der Region. Besonders betroffen sind:
Verwaltung und Stadtrat der Stadt Schleiden kommen daher in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass weitere Windräder im Stadtgebiet eine Bedrohung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region darstellt. (Ratssitzung 30.1.2025, einstimmiger Beschluss)
Bereits Ende 2022 stellt ein Positionspapier des Nationalparks Eifel fest:
"Der wissenschaftliche Beirat des Nationalpark Eifel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Entwicklung der Windenergie neben den Auswirkungen auf die Avifauna durch Vogelschlag auch die Landschaftsästhetik und damit die Attraktivität der Region für den naturbasierten Tourismus negativ beeinflussen könnte."
Die Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“ zählt inzwischen über 850 Mitglieder und hat in der Nordeifel mit Abstand die meiste Erfahrung.
Sie hat mehrere umfassende Einwendungen gegen diverse Standorte des Aufstellungsbeschlusses erarbeitet, die als PDF-Dokumente abgerufen werden können:
Kreis Euskirchen
Blankenheim
Bad Münstereifel
Hellenthal
Nettersheim
Wenn sich Politiker für Windparks im Wald aussprechen, sind ihre Beweggründe Ideologie oder Geld oder beides.
Darüber sprechen sie natürlich nicht; sie relativieren statt dessen die ökologischen Schäden, spielen die Gefahren für die Bevölkerung herunter oder bemühen juristische Notwendigkeiten.
Die Top Ten der Windkraft-Rhetorik:
Scheinargumente und Halbwahrheiten
Und das sind die verlockenden Angebote der Windpark-Mafia:
Jeder Mensch ist käuflich?
telis Energie: "Attraktives Pachtangebot für Windenergie"